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Erdgasheizungen:

Neue Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zur Heizungsprüfung und ggf. zur Heizungsoptimierung.

Seit 01.10.2022 gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (Mittelfrist­energieversorgungs­sicherungsmaßnahmen­verordnung – EnSimiMaV). Die Verordnung soll zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten.

Alle Detailinformationen können Sie in der Verordnung EnSimiMaV nachlesen. Wir haben für Sie die für uns wichtigsten Informationen unten zusammengestellt.

Gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen sind zu überprüfen!

Gebäudeeigentümer müssen Ihre erdgasbetriebene Heizungsanlage prüfen lassen und, falls nötig, Optimierungen durchführen zu lassen. Sollten aus der Heizungsprüfung Optimierungsmaßnahmen hervorgehen, sind diese bis zum 15.9.2024 umzusetzen.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen unter anderem Installateure und Heizungsbauer.

Bei einer Heizungsprüfung wird geschaut:
  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Ausnahmen bestehen:
  • in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden
  • in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation.
  • wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Ihr nächster Schritt zur Heizungsprüfung:

Die Heizungsprüfung (Heizungscheck) sollte im Zuge ohnehin stattfindender Tätigkeiten durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Heizungswartung oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten.

H.F. Meyer Haustechnik-Tipp

Wenn bei Ihnen die nächste Heizungswartung ansteht, zögern Sie nicht und fragen Sie bei uns einen Termin zur Heizungsprüfung direkt mit an. Natürlich können Sie die Prüfung auch unabhängig von einer Wartung beauftragen.

Die Heizungsprüfung wird bei uns nach den aktuellen Kundendienst-Stundensätzen abgerechnet. Wenn Sie einen aktuellen Wartungsvertrag bei uns haben, profitieren Sie von den vergünstigten Stundensätzen.

Die Ergebnisse der Heizungsprüfung sind schriftlich festzuhalten:  Bei H.F. Meyer Haustechnik erhalten Sie nach erfolgter Prüfung einen Ergebnisbericht zur Heizungsprüfung.

 Sollten aus der Prüfung Heizungsoptimierungsmaßnahmen hervorgehen, sind diese laut Verordnung bis zum 15.9.2024 umzusetzen.

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Hydraulischer Abgleich ist in größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungen verpflichtend!

Gaszentralheizungssysteme in größeren Wohngebäuden sind nach der EnSimiMaV hydraulisch abzugleichen:
  • in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum September 2023.
  • In Wohngebäuden mit mindestens sechs bis neun Wohneinheiten bis zum September 2024.

Die Verordnung schreibt vor, nach welchem Verfahren der hydraulische Abgleich durchgeführt werden muss. Das sogenannte Verfahren B (Premiumverfahren) ist in einer Fachregel (ZVSHK-/VdZ-Fachregel) genaustens festgelegt. Dabei erfolgt die Berechnung auf Basis der raumweisen Heizlast und auf der Ermittlung der Druckverluste des Rohrnetzes sowie installierten Heizflächen.

Der hydraulische Abgleich entfällt, wenn das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde, innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.

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